Inklusion bedeutet, dass alle Menschen das gleiche Recht auf volle Teilhabe an der Gesellschaft haben und zwar unabhängig davon, ob und wie stark Einzelne dabei unterstützt werden müssen. Wir versuchen Schule und Unterricht so zu gestalten, dass die Unterschiedlichkeit der Kinder hinsichtlich ihre Potentiale und Förderbedürfnisse zur Normalität wird. Unsere Schule besuchen einige Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in ganz unterschiedlichen Bereichen.

In Baden-Württemberg ist die schulische Inklusion im Schulgesetz verankert. Die wichtigste rechtliche Grundlage bildet § 3 Absatz 3 des Schulgesetzes Baden-Württemberg (SchG). Dort ist festgelegt, dass allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung ermöglicht wird und Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet werden.

Eltern haben ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob ihr Kind ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ – die frühere Sonderschule) oder eine allgemeine Schule besuchen soll.

Wünschen sich Eltern die Beschulung an einer Regelschule, setzt das Staatliche Schulamt ein strukturiertes Verfahren in Gang, die sogenannte Bildungswegekonferenz. Dafür wird durch eine Diagnostik der sonderpädagogische Bildungsanspruch ermittelt. Es wird damit auch festgelegt, ob für dieses Kind ein „zielgleicher“ (Bildungsplan Grundschule) oder „zieldifferenter“ (Bildungsplan SBBZ) Unterricht zugrundegelegt wird. Über den konkreten Schulort entscheidet das Staatliche Schulamt.

Dafür kooperieren wir personell mit entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Einzelne Kinder bekommen eine Unterstützung durch Schulbegleiterinnen oder Schulbegleiter („Eingliederungshilfe“).